Wichtige Information für die Einschüler 2021 - Einschulungsgespräche am 10.2.2021 und 17.02.2021
29.01.2021
Liebe Eltern,
die Elterninformationen mit den vereinbarten Terminen zum Einschulungsgespräch am 10.02.2021 bzw. am 17.02.2021 wurden versandt.
Sollten Sie für Ihr Kind einen Rückstellungsantrag vom Schulbesuch für das Schuljahr 2020/21 stellen wollen, bitten wir Sie, diesen ausgefüllt und von allen Personensorgeberechtigten unterschrieben zum Einschulungsgespräch mitzubringen.
Selbstverständlich können Sie einen Antrag auf Rückstellung vom Schulbesuch auch noch nach dem Einschulungsgespräch stellen.
Auf dieser Seite finden Sie ebenfalls den Anmeldebogen zur Einschulung.
Eltern, die nach Leegebruch gezogen sind oder demnächst ziehen, bitten wir schnellstmöglich Kontakt mit der Schule aufzunehmen.
Wir hoffen, ab März wieder mit den Schnupperstunden starten zu können.
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09.10.2020
Liebe Eltern!
Auch in diesem Jahr finden finden für die zukünftigen Einschüler regelmäßig Schnupperstunden in unserer Grundschule statt.
Die Termine entnehmen Sie bitte dem Aushang in Ihrer Kitaeinrichtung.
Für alle Kinder, die keine Einrichtung in der Gemeinde Leegebruch besuchen, hier die nächsten Schnupperstunden.
Diese finden immer in der Zeit von 08:25 Uhr bis 09:10 Uhr im Speiseraum der Schule statt.
11.03.2021 - Geometrische Formen
22.04.2021 - Im Zoo
20.05.2021 - Es fährt ein Bus durchs ABC (Achtung: 08:25 Uhr - 10:00 Uhr)
Bitte ermöglichen Sie Ihrem Kind die Teilnahme. Beachten Sie bitte die Hygieneregelungen des RKI und tragen Sie einen Mundnasenschutz im Schulhaus.
Wichtige Information zur Schulanmeldung!
Die Einschulungsanmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 finden am
10.02.2021 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
und
17.02.2021 in der Zeit von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
in der Grundschule Leegebruch statt.
Termine erhalten Sie vom 07.12.2020 bis 11.12.2020 zu den Sprechzeiten im Sekretariat der Grundschule oder telefonisch unter 03304/2043420.
Bitte kommen Sie zusammen mit Ihrem Kind zum Einschulungsgespräch.
Bringen Sie bitte außerdem Ihren Personalausweis, die Geburtsurkunde des Kindes, bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern den Nachweis über das Sorgerecht und den Nachweis der Sprachstandsanalyse mit.