Corona 2022
Corona Aktuell
Häufig gestellte Fragen:
Erkältungssymptome_Darf mein Kind in die Schule?
Wie wird der Test durchgeführt?
Was folgt, wenn der Test negativ/ positiv ist?
Welche Maßnahmen und Konzepte gelten im Land Brandenburg?
Welche aktuelle Verordnung gilt? (siehe auch: Verordnung über befristete Masismaßnahmen)
Regelungen ab dem 22.8.22 gemäß des 1. Schreibens zur Schulorganisation 2022/2023
1. Regelbetrieb:
a. Alle Schulen planen für den am 22. August 2022 beginnenden Schulbetrieb den vollen Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen.
b. Es gilt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (§ 41 BbgSchulG).
c. Der Unterricht erfolgt auf Grundlage der Stundentafel.
d. Zu den auf der Grundlage der erhobenen Lernausgangslagen dabei identifizierten Lernrückständen können ndividuelle Lernpläne (weiter) entwickelt und angeboten werden.
e. VERA 3 wird verpflichtend durchgeführt.
Beschulung der aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen:
Für die ukrainischen Schülerlinnen gilt die Schulpflicht gemäß § 41 BbgSchulG uneingeschränkt. Es erfolgt eine vollständige Integration in das schulische System durch die Aufnahme in Regelklassen; reichen die Deutschkenntnisse noch nicht aus, erhalten die Schüleri/nnen entsprechende Fördermaßnahmen.
2. Testkonzept:
Ab Montag, dem 29. August 2022, ist das Testkonzept Schule nicht mehr anzuwenden. Die Testpflicht für Schülerlinnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucherlinnen entfällt ersatzlos.
3. Hygienekonzept:
Es gilt weiterhin der aktuelle Rahmenhygieneplan Schule vom 01.12.2021
Schulintern wurden Festlegungen getroffen zu folgenden Punkten:
- Zugangsregelungen (Eingänge und Zeiten)
- Handhygiene an allen Eingängen
- Schüler/innen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal können freiwillig eine Maske tragen
Wir danken Ihnen und wünschen allen viel Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
B. Greiner
Schulleiterin