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J. H. Pestalozzi Grundschule
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Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

 
Kontakt
 

Grundschule "Johann Heinrich Pestalozzi"


Weidensteg 12a
16767 Leegebruch


Telefon: 03304 - 2043420

Fax: 03304 - 2043419

 

 

 

 

Hier finden Sie die aktuelle Anfahrtsskizze

 


 

 
Vertretungspläne
 

Unsere Vertretungspläne hängen tagesaktuell ab 8.00 Uhr im Foyer des Schulhauses aus. Unsere Schüler*innen lesen sie sehr aktiv vor der Hofpause oder nach dem Mittagessen, um auf den kommenden Tag gut vorbereitet zu sein.

 
 
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Wissenswertes

4.8 Gemeinsames Lernen/ Förderkonzept

 

In den letzten Jahren waren alle Kollegen bemüht, sich im Rahmen zahlreicher Weiterbildungsveranstaltungen fachlich und didaktisch methodisch weiterzubilden.

Es kam uns vor allem darauf an, vielfältige Unterrichtsformen zu entwickeln und Lern- und Arbeitsformen zu finden, die es den Schülern ermöglichen, allein und mit anderen gemeinsam lernen zu können. Bei der Umsetzung dieser Problematik half uns auch der regelmäßige Erfahrungsaustausch in den Fach- und Lehrerkonferenzen.

Es gelingt uns zunehmend immer besser, auf die individuellen Bedürfnisse unserer Schüler im Lernprozess einzugehen, da wir vor allem in den unteren Jahrgangsstufen binnendifferenziert arbeiten. So beachten wir den Entwicklungsstand jedes einzelnen Schülers und erkennen Fortschritte sowie Probleme in der Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in den einzelnen Fächern.

Unser Förderschwerpunkt liegt nicht nur bei der Unterstützung der lernschwachen Schüler, sondern auch in der Begabtenförderung, welche ihren Schwerpunkt in der Lösung von Sach- und Knobelaufgaben gelegt hat. Denn immer wieder wird festgestellt, dass Aufgaben verschiedener Sachthemen Probleme bei der Lösung verursachen, auch bei mathematisch-interessierten Schülern. Knobelaufgaben kommen im Unterricht oftmals zu kurz. Daher wollen wir uns diesem Thema widmen.

 

4.8.1 Gesetzliche Grundlagen

 

Das Gemeinsame Lernen (GL) an der „J. H. Pestalozzi“ Grundschule ist klar durch die gesetzlichen Bestimmungen des BbgSchulG, der Grundschulverordnung - GV vom 2.08.2007, zuletzt geändert durch die VO vom 20.07.2017 ( §5 und §6) und der Sonderpädagogik-Verordnung-SopV vom 20.07.2017 (§1 und §7) definiert. Ergänzt wird dies durch die Regelungen zur Begabtenförderung an Grundschulen im Land Brandenburg.

 

Diese Verordnungen beinhalten Regelungen bezüglich der:

- Grundsätze der Förderung

- besonderen Fördermaßnahmen bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen Rechtschreiben und Rechnen

- Ziele und Aufgaben der sonderpädagogischen Förderung an Grundschulen

- frühzeitigen Unterstützung der SuS mit und ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf

- Grundsätze des gemeinsamen Unterrichts

- früheren Einschulung

- flexiblen Eingangsphase

- begabungsgerechten Förderung

 

Lesen Sie weiter in unserem Förderkonzept und erfahren Sie noch mehr über das "Gemeinsame Lernen" an unserer Schule.

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